Standards zum Schutz Minderjähriger
Im Hotel Wodnik*** kümmern wir uns um die Sicherheit aller unserer Gäste, insbesondere um die von Kindern.
Zum Schutz ihrer Sicherheit haben wir Standards zum Schutz Minderjähriger eingeführt, die wir gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Gefahren durch sexuelle Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger sowie den Richtlinien der Vereinten Nationen umsetzen. Dieses Gesetz auferlegt uns zusätzliche Pflichten, über die wir Sie vor Ihrer Ankunft informieren möchten.
Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie mit Kindern reisen, bitten wir Sie, einen Ausweis des Kindes (Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis) vorzubereiten. Diese Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt und können helfen, Unannehmlichkeiten bei der Begegnung mit Ordnungskräften zu vermeiden.
- Wenn Sie mit Kindern reisen, die nicht Ihre eigenen sind (z.B. Enkelkinder oder Kinder von Freunden), bitten wir Sie, ein Dokument mit der Zustimmung der Eltern zum Aufenthalt des Kindes unter Ihrer Obhut mitzubringen.
- Zum Schutz der Kinder werden wir während des Aufenthalts auf Zimmerservice oder technische Arbeiten verzichten, wenn sich ein Kind ohne erwachsene Begleitperson im Zimmer befindet.